Verwaltungsrecht im Schornsteinfegerwesen für Behörden / Rechtsprechung /aktuelle Entwicklungen

Wo?
Kurhaus am Titisee (Innung Freiburg)
Wann?
25.11.2026 08:00–16:30
1 Einheiten
Kurstyp: Recht / Gesetz
Gebühr pro Person: ab  300,00 €*

 verfügbar

Kurs-Nr.: -236-572

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Mit dem Seminar wird ­ unter Berücksichtigung bereits vorhandener Erfahrungen aus der Behördenpraxis und einer Vielzahl von Verwaltungsstreitverfahren ­ Gelegenheit zu einem Erfahrungsaustausch gegeben.

Spezielle Fragen des Schornsteinfeger-Handwerksrechts werden vertiefend behandelt und zielführend erörtert.



Inhalte

1. Eigentümerpflichten, § 1 SchfHwG
2. Schornsteinfeger/innen, § 2 SchfHwG
3. Schornsteinfegerregister, § 3 SchfHwG
4. Nachweise, § 4 SchfHwG
5. Mängelverfolgung § 5 SchfHwG
6. Bezirke, § 7 SchfHwG
7. Bevollmächtige Bezirksschornsteinfeger/innen, § 8 SchfHwG
8. Vertretung § 11 SchfHwG
9. Feuerstättenschau, § 14 SchfHwG
10. Feuerstättenbescheid, § 14 a SchfHwG)
11. Anlassbezogene Überprüfung § 15 SchfHwG
12. Kehrbuch, § 19 SchfHwG
13. Zweitbescheid und Ersatzvornahme, §§ 25 und 26 SchfHwG
14. Durchsetzung der Feuerstättenschau, Gestattungspflichten; § 1 Abs. 3 und Abs. 4 SchfHwG)
15. Berufspflichten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/innen, § 18 SchfHwG
16. Kehrbuch § 19 SchfHwG
17. Gebühren, § 20 SchfHwG
18. Aufsichtsmaßnahmen § 21 SchfHwG
19. Ordnungswidrigkeiten § 24 SchfHwG
20. Klageverfahren
21. KÜO
22. Aktuelle Rechtsprechung

Umfang

Tageskurs, 8 Unterrichtseinheiten (UE) 

Fördermöglichkeiten BW

Da der Kurs durch den ESF gefördert wird, erhalten alle Teilnehmer 45 %.

Die Gewährung einer Förderung ist nur möglich, wenn Sie antragsberechtigt sind und die entsprechenden Antragsformulare vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben bei uns bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung eingegangen sind.

 

Antragsunterlagen zur Förderung:

  1. Die Zielgruppenabfrage
  2. Der Teilnehmer-Fragebogen

Diese Unterlagen sind in der Anmeldebestätigung beigefügt oder sie können hier (einfach auf Links klicken oder unter Downloads) heruntergeladen werden.

Bitte die aktuellen Formulare in der Anlage elektronisch ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben zum Kurstermin mitbringen.

Auszubildende ohne abgeschlossene Berufsausbildung erhalten eine Förderung von 70 % auf entsprechende Kurse.



Service | Ansprechpartner


Tamara Lux
Organisation Schulungen

Stornierung:
Eine kostenfreie Absage ist bis 2 Tage vor Kursbeginn möglich.
Danach berechnen wir 50 % der Kursgebühr.

Nicht-Erscheinen:
Bei Nicht-Erscheinen ohne vorherige Rückmeldung stellen wir die Kursgebühr in voller Höhe (100 %) in Rechnung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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